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Urteil

Verbraucher haben Recht auf Rückerstattung der Ticket-Gebühr

BZ-Plus Ticketverkäufer behalten bei abgesagten Veranstaltungen oft Gebühren ein – etwa die für den Vorverkauf. Das geht so nicht, urteilt ein Gericht. Warum es dennoch schwierig ist, an das Geld zu kommen.  

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Ein Schild weißt auf den Ticketverkauf von CTS Eventim hin.  | Foto: Sina Schuldt
Ein Schild weißt auf den Ticketverkauf von CTS Eventim hin. Foto: Sina Schuldt
Die Coronakrise hat manches schon aufgedeckt. Dazu zählt auch, dass Ticketvermarkter bei einer Absage von Veranstaltungen Verbrauchern nicht ihr gesamtes Geld zurückerstatten, sondern eine Vorverkaufsgebühr einbehalten. Das war schon vor der Pandemie so. ...

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