Verbotenes Grünzeug in der Kellerwohnung

In Bad Säckingen wurde ein 40-Jähriger wegen des Anbaus von Haschischpflanzen zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt / Plädoyer für Hanf-Liberalisierung.  

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WIESENTAL/BAD SÄCKINGEN. Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung, lautete das Urteil des Schöffengerichts Bad Säckingen gegen einen Angeklagten aus dem Wiesental, der gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hat.

Das Gericht unter Vorsitz von Direktorin Margarete Basler blieb damit zwei Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Ulrich Schubnell hatte auf höchstens sechs Monate plädiert.
Der 40-jährige Angeklagte betrieb ...

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Schlagworte: blütenreine Strafliste, Natalie Rünzi, Ulrich Schubnell

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