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Stadt Schopfheim weist auf Regeln hin: "Hunde dürfen niemanden gefährden oder belästigen"
Die Stadt Schopfheim weist in einer Pressemitteilung nochmals auf bestehende Regelungen zur Hundehaltung hin. Unter anderem sind Hunde nicht auf dem Wochenmarkt erlaubt.
So, 13. Apr 2025, 16:41 Uhr
Schopfheim
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Die Stadt Schopfheim weist in einer Pressemitteilung nochmals auf bestehende Regelungen zur Hundehaltung hin und appelliert an alle Hundehalter, "diese verantwortungsvoll zu beachten". Um "ein positives und entspanntes Zusammenleben zwischen Hundehaltern und allen anderen Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten", sei "gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme unerlässlich. Hunde müssen so gehalten und beaufsichtigt werden, dass niemand gefährdet, unzumutbar gestört oder belästigt wird, etwa durch Lärm oder Geruch", schreibt die Stadtverwaltung. Eine Anleinpflicht gelte an mehreren Orten, darunter im Innenbereich, auf Gehwegen, Radwegen und ausgewiesenen Fußwegen wie dem Friedhof Langenau und dem Gewann Müschelen. Auch dürfen Hunde "nicht unbeaufsichtigt frei herumlaufen".
Hunde sind auf Spielplätzen nicht erlaubt
Für Hunde, die zum Belästigen neigen oder die als bösartig gelten, sei außerhalb der Wohnung ein nicht abstreifbarer Maulkorb vorgeschrieben. Diese Tiere müssen zudem an der kurzen Leine geführt werden. Auf Kinderspielplätzen sind Hunde nicht erlaubt, "um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten". Sauberkeit sei "Ehrensache. Hundehalter sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere unverzüglich und sachgerecht zu beseitigen. Kostenlose Hundekotbeutel sind im Stadtbüro erhältlich". Beim Freilauf sei darauf zu achten, dass der Hund niemanden anspringt oder gefährdet. Unkontrolliertes Hetzen oder Reißen von Wild könne zur Einstufung des Hundes als gefährlich führen, was Konsequenzen wie generellen Leinen- und Maulkorbzwang nach sich ziehen kann, schreibt die Stadtverwaltung.
Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürften während der Nutzungszeit nur auf den dafür vorgesehenen Wegen betreten werden. Das sogenannte "Querfeldeinlaufen" sei während dieser Zeit weder Menschen noch Hunden gestattet. Land- und forstwirtschaftliche Wege sollten auch nicht mit dem Auto befahren werden, um Hunde anschließend unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Der Jagdinstinkt von Hunden könne schnell geweckt werden, "was zu unkontrollierter Verfolgung von Wildtieren führen" könne. Dies könnte die Tiere stark beunruhigen und im schlimmsten Fall dazu führen, dass sie auf Straßen oder in andere gefährliche Bereiche flüchten. Gemäß der Wochenmarktsatzung sind Hunde auf dem Wochenmarkt nicht erlaubt, mit Ausnahme von Blindenhunden. Dies diene der Hygiene und dem reibungslosen Ablauf des Marktes.
Weitere Infos unter www.schopfheim.de/satzungen . Fragen können per E-Mail an [email protected] gestellt werden.