Urteilsspruch gefallen
Müllheimer bekommt vom Landgericht wegen Kindesmissbrauchs zwei Jahre auf Bewährung.
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. Wegen schwerem sexuellen Kindesmissbrauch in Tateinheit mit Vergewaltigung wurde ein 67-jähriger Müllheimer diese Woche vor dem Landgericht Freiburg zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldauflage in Höhe von 3000 Euro verurteilt. Das Gericht verhängte nach sechs Prozesstagen die Mindeststrafe, weil es von einer spontanen Tat ausgeht, bei der beide Tatbestände gerade so erfüllt waren.
Bei Sexualdelikten stehe fast immer Aussage gegen Aussage, sagte Richter Stefan Bürgelin im Prozess vor der Jugendkammer des Freiburger Landgerichts. Verhandelt wurde gegen einen 67-jährigen Mann aus Müllheim, der sich bei einer Familienfeier an der zur Tatzeit neunjährigen Nichte seiner Schwiegertochter vergangen haben soll. Der Angeklagte bestritt die Tat ...