Urteil zum Freiburger Alkoholverbot: Interview mit dem erfolgreichen Kläger John Philipp Thurn

Das Freiburger Alkoholverbot ist rechtswidrig. Mit diesem Urteilsspruch des Verwaltungsgerichts hat der Arbeitskreis kritischer Juristinnen und Juristen (akj) heute einen großen Erfolg verbucht. akj-Mitglied John Philipp Thurn (Bild links) hatte gegen gleich zwei umstrittene Polizeiverordnungen geklagt: das Alkoholverbot im Bermudadreieck, und die sogenannte Randgruppen-Verordnung.  

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Herr Thurn, erst mal herzlichen Glückwunsch zur gewonnen Klage. Lassen Sie schon die Korken knallen?
John Philipp Thurn: Danke, wir sind natürlich sehr erleichtert und freuen uns, dass das VGH unsere Kritik bestätigt ...

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Schlagworte: John Philipp Thurn

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