Urteil zum Alkoholverbot
Verwaltungsgericht Karlsruhe hebt pauschales Alkoholverbot auf, lobt aber die Freiburger Lösung.
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Befürworter und Gegner des Freiburger Alkoholverbots können sich bestätigt sehen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat letzte Woche zwar das pauschale Alkoholverbot bei einem nordbadischen Stadtfest aufgehoben. Ganz am Ende der Entscheidung wird allerdings die Freiburger Vorgehensweise als vorbildlich erwähnt.
In Nußloch (bei Heidelberg) hatte die Stadt per Allgemeinverfügung bestimmt, dass während der dreitägigen "Kerwe" im Ortskern niemand auf der Straße Alkoholika mitführen und trinken darf. Nur im Festzelt und an konzessionierten Ständen sollte ...