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Urteil mit weitreichenden Folgen

Das Verwaltungsgericht Freiburg erklärt die Kurtaxen- und Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Feldberg für nichtig.  

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Ein Urteil befreit Mutter-Kind-Einrichtungen von der Zahlung von Kurtaxe und Fremdenverkehrsbeitrag. Foto: dpa

FELDBERG / HOCHSCHWARZWALD. Die Kurtaxensatzung und die Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Feldberg sind unwirksam, hat das Verwaltungsgericht Freiburg jetzt geurteilt und somit der Klage einer Vorsorge- und Rehabilitationsklinik gegen entsprechende Beitragsbescheide der Gemeinde Feldberg stattgegeben. Die Gemeinde Feldberg lässt das noch nicht rechtskräftige Urteil prüfen und werde wohl in Berufung gehen, sagt Bürgermeister Stefan Wirbser. Somit wird sich der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim noch damit beschäftigen müssen.

Das Verwaltungsgericht Freiburg führte in seiner Urteilsbegründung aus, die von der Gemeinde als Verbandsmitglied an den Tourismuszweckverband "Hochschwarzwald" gezahlte Verbandsumlage habe sie nicht in die Kalkulation der Kurtaxe einstellen und damit als kurtaxenpflichtigen Aufwand, auf die Kurgäste umlegen dürfen. Fremdenverkehrsgemeinden dürften eine ...

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