Urteil im Hutter-Prozess am 15. Juli
Vor dem Landgericht Freiburg hatte der Angeklagte Reinhold Hutter die Möglichkeit zu seinen "letzten Worten".
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WEHR/FREIBURG. Für einen Moment verlor Reinhold Hutter gestern das Gleichgewicht. Beim Aufstehen von dem Stuhl, auf dem er in den vergangenen 15 Monaten an 52 Tagen schweigend ausgeharrt hatte, angeklagt des Totschlags und Mordes an Frau und Tochter, gerät er kurz ins Schwanken. Dann hebt er, beschriebene Blätter in einer Klarsichthülle in den Händen, zum Sprechen an. Es ist das gesetzlich garantierte "letzte Wort" eines Angeklagten, ohne dass sich kein Gericht zur Urteilsberatung zurückziehen darf.
Ist das der Moment auf den Reinhold Hutter gewartet hat, für den er immer wieder mitgeschrieben hat? Der 52-jährige EDV-Fachmann, der stets im Anzug mit Krawatte aus der Untersuchungshaft vorgeführt worden ist, hebt an zu sprechen. Der Klang seiner Stimme unterstreicht, was er dem "Hohen Gericht" ...