Urteil: Geld zurück für Studierende
Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Rückmeldegebühren in Baden-Württemberg für verfassungswidrig.
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KARLSRUHE. Die baden-württembergischen Rückmeldegebühren waren viel zu hoch und verstießen damit gegen das Grundgesetz. Dies entschied gestern das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Niedrigere Rückmelde-oder andere Uni-bezogene Verwaltungsgebühren sind damit aber nicht ausgeschlossen.
Das Land hatte 1997 Rückmeldegebühren von 100 Mark (rund 50 Euro) pro Semester eingeführt. Nach einem Beschluss des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs wurde die Regelung bereits nach drei Semestern ausgesetzt und das Gesetz dem ...