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Urteil bringt Kreiskliniken in große Not

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KREIS WALDSHUT. Das Urteil aus Luxemburg sorgte für einen Paukenschlag: Gestern hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass der Bereitschaftsdienst von Ärzten in vollem Umfang als Arbeitszeit gewertet und damit bezahlt werden muss. Ein Urteil auch mit Auswirkungen für die Kreiskrankenhäuser in Bad Säckingen und Stühlingen: Erhebliche Mehrbelastungen sieht Betriebsdirektor Matthias Lebert auf die bereits defizitär arbeitenden Spitäler zukommen.

"Das Urteil hat immense Auswirkungen, gerade auch für die kleineren Häuser", erklärte Lebert, der "ganz erhebliche Mehrkosten" auf die Krankenhäuser in Bad Säckingen und Stühlingen ...

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