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Unmut über nicht genehmigte Gartenbauten

Klaus Fischer
  • Mi, 02. Oktober 2024
    Mahlberg

     

Ob Pool, Laube oder Carport – viele Träume, die sich manche Hausbesitzer im Garten verwirklichen, widersprechen geltendem Baurecht, wurden aber bisher nicht geahndet. Ein Projekt im Gehren stieß dem Gemeinderat nun aber sauer auf.

  | Foto: Ralf Hirschberger
Foto: Ralf Hirschberger
Auf dem Grundstück in leichter Hanglage soll im Garten ein Gartenhaus sowie ein Pool errichtet werden. Der Bauantrag war eingereicht und offenbar noch vor Erteilung der Baugenehmigung war mit den Bauarbeiten begonnen worden. Bei einer Besichtigung vor Ort war von der Bauverwaltung der Stadt festgestellt worden, dass das Vorhaben in Teilen geltendem Baurecht nach dem Bebauungsplan "Im Stiegele" widerspricht. Eine Meldung an das Kreisbauamt blieb nicht aus. Von dort kam Anfang September der Antrag an die Stadt, in Form einer sogenannten Einvernehmensverteilung dem Projekt auch seitens der Stadt grünes Licht zu geben, beziehungsweise Abweichungen vom Bebauungsplan eine Befreiung zu erteilen. In einer Stellungnahme, die erst am Tag der Gemeinderatssitzung dem Gremium zuging, signalisiert das Kreisbauamt als Genehmigungsbehörde in letzter Instanz, dass es im Einzelfall einer Befreiung zustimmen könne.

Das wiederum sehen Stadtverwaltung und Gemeinderat in Teilen anders. Vier Punkte stehen in der Kritik: Für das Gartenhaus plant der Bauherr ein Flachdach, dass im Quartier allerdings nur für Garagengebäude zulässig ist. Eine Befreiung unterstütz die Stadt hier nicht. Überdies werde die Baugrenze durch das geplante Gartenhaus auf einer Länge von elf Metern um 1,88 Zentimeter überschritten. Auch dieser Abweichung will die Stadt nicht zustimmen. Auch der Pool findet an der Stelle, an der er geplant ist, nicht die Stimmung. Er würde vollständig um gut zehn Metern außerhalb der Baugrenze liegen. Und schließlich sei auch die Einfriedung des Grundstücks höher als es der Bebauungsplan zulässt.

Gemeinderat Frank Herden (SPD) erklärte, dass er nicht grundsätzlich gegen Befreiungen sei, dass er aber ad hoc ohne eingehend die Argumente studiert zu haben und ohne Diskussion im Gremium sich im Thema überfordert sehe. Deshalb stellte er den Antrag auf Vertagung. Diesem folgte das Gremium. Andere Gremiumsmitglieder (Thomas Schwarz, FWV, Philipp Künle , Bürgerforum) hielten fest, dass bei einer Vorortbesichtigung auffällig gewesen sei, dass auf Nachbargrundstücken Fakten geschaffen worden seien, die kaum im Einklang mit geltendem Baurecht stünden. Dennoch sei es bedenklich, daraus einen Anspruch auf Befreiung abzuleiten.

Einmal wurde im Gremium die allgemeine Forderung laut, im gesamten Stadtgebiet stärker auf die Einhaltung von Bauvorschriften zu achten beziehungsweise die Kontrollen zu intensivieren. Im aktuellen Fall soll auf Vorschlag von Bürgermeister Dietmar Benz, dem Bauherren signalisiert werden, dass, sofern das Kreisbauamt die Befreiungen nicht genehmigt, dieser ein Antrag auf Bebauungsplanänderung stellen solle.

Ressort: Mahlberg

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