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Union verteidigt Ehe-Privileg

Die neue Reihefolge beim Unterhalt: Erst die Kinder, dann Geschiedene, zuletzt Unverheiratete.  

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BERLIN (dpa). Kinder werden im Unterhaltsrecht in Zukunft den Vorrang haben. Zugleich werden geschiedene Ehepartner bei den Zahlungen weiter besser behandelt als unverheiratete Partner. Geschiedene werden aber nach dem neuen Recht auch gezwungen sein, sich schneller wieder um eine Arbeit zu bemühen als bisher.

Im Ergebnis konnte sich die Union mit ihren Forderungen nach einer Nachbesserung des Gesetzentwurfs weitgehend durchsetzen. Nach dem bisherigen Entwurf, der vom Bundeskabinett im ...

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