"Unglaubliche Schweinerei"
30-Jähriger ist einer 13-Jährigen verdächtig nahe gekommen.
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ORTENAU. Nur weil ihm nicht mit letzter Sicherheit nachgewiesen werden konnte, dass es zum Geschlechtsverkehr mit einem 13-jährigen Mädchen kam, blieb einem zur Tatzeit 30-Jährigen aus einer kleinen Gemeinde im südlichen Ortenaukreis der Weg ins Gefängnis erspart. Für das Amtsgericht um Richter Holger Fritsch aber ist klar, dass der derzeit arbeitslose Mann im August vergangenen Jahres moralisch und auch strafrechtlich Grenzen massiv überschritten hat. Er las dem Angeklagte die Leiten. Dieser kam mit einer zehnmonatigen Bewährungs- und einer Geldstrafe sowie mit Kontaktverbot davon.
Staatsanwalt Tobias Spirgath brachte schwere Vorwürfe gegen den Mann vor. Ab August 2011 habe er immer wieder den Kontakt mit dem Mädchen gesucht, das im selben Dorf wohnt. Er müsse gewusst haben, dass dieses noch minderjährig sei, zumal er deren Familie gut kenne. Im August 2012 seien ...