Ungerechtigkeit ist Alltag

Bei Insolvenz ist die Stellung von mitarbeitenden Unternehmerfrauen nicht eindeutig geregelt.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

FREIBURG. Im Bezirk der Handwerkskammer Freiburg, der die Landkreise Emmendingen, Offenburg, Lörrach und Freiburg umfasst, gibt es ungefähr 14 000 Handwerksbetriebe. Deutschlandweit sind es etwa 850 000. In rund 70 Prozent dieser Betriebe arbeiten die Ehefrauen sozialversicherungspflichtig mit.

"In den meisten Fällen läuft das ganz klassisch: Die Frau schmeißt das Büro und kümmert sich um die Buchhaltung", sagt Justus Kampp, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit bei der Handwerkskammer Freiburg. Probleme tauchen erst dann auf, wenn die Ehefrau arbeitslos wird, zum Beispiel im Fall einer Insolvenz oder einer Scheidung.
Selbst wenn die Ehefrau über Jahre Sozialabgaben wie jeder andere Arbeitnehmer geleistet hat, kann ihr das ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Ruth Baumann, Tanja Gerlach, Brigitte Kreisinger

Weitere Artikel