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Riegel

Unerlaubt im Gleisbett

Die Bundespolizei ermittelt gegen einen 46-Jährigen, weil er sich neben den Schienen aufgehalten hat. Dabei ist er bei Riegel von einem Regionalzug gestreift worden.  

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Ein 46-Jähriger stand am Donnerstagnac...chnellbremsung einleiten (Symbolbild).  | Foto: Uwe Anspach (dpa)
Ein 46-Jähriger stand am Donnerstagnachmittag auf Höhe von Riegel neben den Gleisen der Rheintalbahn – der Triebfahrzeugführer einer kommenden Regionalbahn musste deswegen eine Schnellbremsung einleiten (Symbolbild). Foto: Uwe Anspach (dpa)
Mit 160 Stundenkilometern streifte eine Regionalbahn einen neben dem Gleis stehenden Mann nahe Riegel. Er hatte sich unerlaubt im Gleisbett aufgehalten und sich danach entfernt. Ein Polizeihubschrauber konnte die Person wenig später stellen. Die Bundespolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Der 46-Jährige stand am Donnerstagnachmittag, 10. August, auf Höhe von Riegel, neben den Gleisen der Rheintalbahn. Als der Triebfahrzeugführer der Regionalbahn den Mann sah, leitete er eine Schnellbremsung ein. Da er einen Schlag am Triebfahrzeug verspürte, informierte er laut Polizei die Notfallleitstelle. Eintreffende Streifen von Bundes- und Landespolizei konnten jedoch keine Person vor Ort antreffen.Ein angeforderter Bundespolizeihubschrauber konnte ihn wenig später bei Kenzingen stellen. Der leicht alkoholisierte Mann räumte ein, sich zuvor im Gleis befunden und vom Zug gestreift worden zu sein. Dabei zog er sich nur leichte Verletzungen zu. Fahrgäste verletzten sich bei der Schnellbremsung nicht. Der Mann wird sich wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr verantworten müssen.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Aufenthalte im Gleisbereich lebensgefährlich sind. Züge nähern sich heute fast lautlos und werden je nach Windrichtung unter Umständen erst sehr spät wahrgenommen. Selbst bei einer sofort eingeleiteten Notbremsung kommen Züge erst nach mehreren hundert Metern zum Stehen.

Ressort: Riegel

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Sa, 12. August 2023: PDF-Version herunterladen

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