Der Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungswidrig, urteilt der Bundesfinanzhof. Das leuchtet ein: Es ist gerechtfertigt, wenn Gutverdienende für Sonderlasten stärker zur Kasse gebeten werden.
Der Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungswidrig. Dieses Urteil des Bundesfinanzhofs ...