Kommentar
Überzeugendes Urteil
Der Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungswidrig, urteilt der Bundesfinanzhof. Das leuchtet ein: Es ist gerechtfertigt, wenn Gutverdienende für Sonderlasten stärker zur Kasse gebeten werden.
Mo, 30. Jan 2023, 22:04 Uhr
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