Account/Login

Kommentar

Überzeugendes Urteil

BZ-Plus Der Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungswidrig, urteilt der Bundesfinanzhof. Das leuchtet ein: Es ist gerechtfertigt, wenn Gutverdienende für Sonderlasten stärker zur Kasse gebeten werden.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wird einstweilen weiter fällig: der So...n und Besserverdiener bezahlen müssen.  | Foto: Sven Hoppe (dpa)
Wird einstweilen weiter fällig: der Solidaritätszuschlag, den ganz überwiegend Unternehmen und Besserverdiener bezahlen müssen. Foto: Sven Hoppe (dpa)
Der Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungswidrig. Dieses Urteil des Bundesfinanzhofs ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel