Überschwemmung im Keller: oft nicht versichert
Wenn das Hochwasser aus der Straße in die Häuser drückt, so hat das – im Unterschied zur Rückstau-Überschwemmung – bei einem gebäudeversicherten Haus doch noch ein gutes: Dann nämlich fällt der gewässerte Keller unter die sogenannten "Elementarschäden" und ist eindeutig ein Versicherungsfall.
Mi, 8. Jul 2009, 11:19 Uhr
Freiburg
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