Uber darf weiterfahren
Landgericht kassiert Einstweilige Verfügung gegen Fahrvermittlung ein / Eile sei nicht geboten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
FRANKFURT. Das Landgericht Frankfurt hat das vorläufige Verbot der Fahrervermittlung Uber Pop aufgehoben. Die Richter halten das Uber-Angebot zwar für illegal, die einstweilige Verfügung sei jedoch zu spät beantragt worden. "Die ursprünglich vermutete Eilbedürftigkeit konnte von Uber widerlegt werden", sagte der Richter.
Uber Pop vermittelt über eine Smartphone-App günstige Fahrdienste von Fahrern ohne Personenbeförderungsschein. Das Taxigewerbe sieht dadurch sein Geschäft bedroht. Die Gesellschaft "Taxi ...