Landgericht Berlin

U-Bahn-Treter muss ins Gefängnis

28-jähriger Bulgare muss zwei Jahre und elf Monate in Haft / Laut Gutachter leidet er an einer geistigen Behinderung.  

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An dieser U-Bahn-Station wurde die Frau heruntergestoßen.   | Foto: dpa
An dieser U-Bahn-Station wurde die Frau heruntergestoßen. Foto: dpa

BERLIN (dpa/AFP). Der Treppentreter vom Berliner U-Bahnhof Hermannstraße muss für zwei Jahre und elf Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Berlin sprach Svetoslav S. am Donnerstag der gefährlichen Körperverletzung sowie in einem anderen Fall der exhibitionistischen Handlung schuldig. Das Gericht schloss in seinem Urteil eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit nicht aus, weil S. an einer Hirnschädigung leide und zum Tatzeitpunkt mutmaßlich berauscht gewesen sei.

Die Studentin, die Svetoslav S. im Oktober 2016 die Treppe mit einem Tritt heruntergestoßen hatte, ist nicht gekommen, um das Urteil des Berliner Landgerichts gegen ihren Angreifer zu hören. Vor rund acht Monaten knallt sie im U-Bahnhof Hermannstraße in Berlin-Neukölln mit dem ...

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