Account/Login

Zivilverfahren

TV-Fahnder: "Schlimmster Fall der XY-Geschichte"

1981 wurde die zehnjährige Ursula getötet. 2008 wurde dafür ein Mann verurteilt. Nun wird der Fall zivilrechtlich wieder aufgerollt – der Bruder des Mädchens verlangt Schmerzensgeld.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Polizei-Reproduktion der Kiste, in der Ursula Hermann 1981 erstickte.  | Foto: dpa
Polizei-Reproduktion der Kiste, in der Ursula Hermann 1981 erstickte. Foto: dpa
Einer der spektakulärsten Kriminalfälle der Bundesrepublik hat 35 Jahre nach dem Verbrechen ein juristisches Nachspiel. Die Entführung der zehnjährigen Ursula Herrmann, die 1981 am Ammersee in einer Holzkiste vergraben wurde und erstickte, wird nun wieder aufgerollt – allerdings in einem Zivilverfahren. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel