Tübingen darf Verpackungssteuer auf Einweg-Essens-Verpackungen erheben
Die Stadt Tübingen geht mit einer Verpackungssteuer auf eigene Faust gegen Vermüllung durch Einwegbecher und Essensverpackungen vor. Dafür hat sie jetzt Bestätigung vom Bundesverwaltungsgericht erhalten.
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Die Universitätsstadt Tübingen will mit einer eigenen Verpackungssteuer gegen Müllberge aus Pommesschachteln und Kaffeebechern vorgehen - und hat dafür jetzt Rückenwind vom Bundesverwaltungsgericht erhalten. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig erklärte am Mittwoch die Tübinger Verpackungssteuersatzung im Wesentlichen für rechtmäßig ((Az.: BVerwG 9 CN 1.22).
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