Transparenz geboten
Katja Fischer (dpa)
Sa, 11. Juli 2020
Haus & Garten
Bei der Abrechnung der Betriebskosten muss Klarheit herrschen.
Umlagefähige Nebenkosten machen einen Teil der Bruttomiete aus. Manche bezeichnen sie deshalb als "zweite Miete". Unter diesen Betriebskosten versteht man zunächst die Ausgaben, die bei der Vermietung einer Immobilie laufend entstehen.
Grundsätzlich gilt, "dass die Betriebskosten immer etwas mit der Nutzung der Immobilie durch den Mieter zu tun haben müssen. Kosten, die allein dem Eigentümer entstehen, fallen nicht darunter", erklärt Siegmund Chychla, Vorsitzender des Mieterverein zu Hamburg. Letztlich muss der Mieter für die ...