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Tödlicher Unfall war vermeidbar

Gericht verurteilt 64-jährigen Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Mark.  

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ST. BLASIEN/IBACH (akh). Der fahrlässigen Tötung schuldig, lautete das Urteil von Amtsrichter Walter Priess am Montag. Der Verurteilte, ein 64-jähriger Autofahrer, muss als Strafe 60 Tagessätze zu je 90 Mark bezahlen. Damit war das Gericht der Auffassung, dass der Angeklagte den "fürchterlichen" Unfall, bei dem ein Motorradfahrer starb, hätte vermeiden können.

Am 6. August 2000 passierte in den frühen Nachmittagsstunden ein tödlicher Unfall im Kreuzungsbereich, in dem die Kreisstraße 6525 in die Landesstraße 150 einmündet. Der Sonntagsauflug zweier Motorradfahrer endete tragisch. Der zuletzt Fahrende kollidierte mit einem aus Oberibach in Richtung Todtmoos abbiegenden Fahrzeug und erlitt ...

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