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Teure Straftaten mit der Gießkanne

BZ-Plus Amt schützt Natur mit Wasserentnahme-Verbot / 30 Verstöße, davon ein schwerer in Waldshut-Tiengen .  

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Die Pegelstände von Oberflächengewässe...llt von Journalistin Laura Marinovic.   | Foto: Peter Rosa
Die Pegelstände von Oberflächengewässern – auf dem Bild die Wutach in Tiengen – sind aufgrund mangelnden Niederschlags nach wie vor sehr niedrig. Viele Landkreise verbieten Wasserentnahmen. Wer sich nicht daran hält, macht sich selbst mit der Gießkanne strafbar. Nachgestellt von Journalistin Laura Marinovic. Foto: Peter Rosa

KREIS WALDSHUT. Der Sommer 2018 gilt als einer der trockensten seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Um die Natur zu entlasten, hatte das Landratsamt Waldshut die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern vorübergehend untersagt, das Verbot endete am 15. Oktober. Doch längst nicht jeder hielt sich daran – obwohl bei Verstößen empfindliche Bußen drohen.

Laut Auskunft des Amts für Umweltschutz ging die Anzahl der unkontrollierten und nicht genehmigten Entnahmen seit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung Anfang August zwar spürbar zurück. Dennoch wurden trotz des Verbots zwischen 20 und 30 unerlaubte Wasserentnahmen registriert. Die Dunkelziffer dürfte aber deutlich höher liegen, vermutet Timo Kammerdiener, Abteilungsleiter ...

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