Terror gilt als Lebensrisiko
Kein Schmerzensgeld für Opfer der Anschläge von Djerba.
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HANNOVER (AFP). Der sechsjährige Adrian bekommt wegen des Anschlags von Djerba vor gut zwei Jahren kein Schmerzensgeld vom Reiseveranstalter TUI. Zur Begründung erklärte das Landgericht Hannover, dass der Anschlag auf der tunesischen Ferieninsel seit dem 11. September 2001 "zu dem von jedem selbst zu tragenden allgemeinen Lebensrisiko" gehörte.
Die TUI habe ihre Informationspflicht nicht verletzt. Sie hätte nicht vor dem Ausflug zu der Synagoge La Ghriba warnen müssen. Der Vater des ...