Baden-Württemberg
Teil-Lockdown tritt in Kraft: Was ist noch erlaubt, was nicht?
Bandproben und Blasmusik, Besuche in Kosmetikstudios, Schwimmbädern und Tanzschulen – oder auch Wellnesswochenenden und Krabbelgruppen: All das muss warten. Von Montag an ist das Land im Teil-Lockdown. Ein Überblick.
Thomas Steiner & dpa
So, 1. Nov 2020, 19:49 Uhr
Südwest
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Einrichtungen und Aktivitäten
Im Kern bestehen die Verschärfungen aus einer Liste, die sich seit Sonntag auf ...