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Täter stand unter Alkohol

Mitangeklagter leistete dem Opfer nach dem Messerstich ins Herz vor Ort erste Hilfe.  

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BAD SÄCKINGEN/WALDSHUT. "Es gab ein kleines Handgemenge, dann hat er wohl schon getroffen." Nach der Schilderung eines Augenzeugen soll sich das Opfer der Messerstecherei Ende April bei der Eggbergkreuzung in Bad Säckingen doch nachhaltiger gewehrt haben als bisher bekannt. Dies zumindest sagte der 22-jährige Zeuge bei der Fortsetzung des Prozesses gegen den wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht Waldshut angeklagten Bad Säckinger aus.

In der Anklage war die Staatsanwaltschaft noch davon ausgegangen, dass sich das 35-jährige Opfer der Auseinandersetzung immer in der Defensive befunden und das eigene Messer lediglich zum Zweck der Selbstverteidigung gezückt habe. Dies, ...

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