Prävention
Minderjährige erhält bei Testkauf in Weil am Rhein fast problemos Tabak
Bei Testkäufe in Weil am Rhein hat eine Minderjährige versucht, Tabak zu kaufen. In sechs von acht Betrieben gelang das.
Fr, 29. Nov 2024, 18:59 Uhr
Weil am Rhein
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Zum 21. Mal fand solch ein Testkauf in Weil am Rhein statt. Diesmal richtete sich der Fokus aber nicht auf die Abgabe von hochprozentigem Alkohol, sondern auf Tabak. Dazu gehören auch E-Zigaretten und E-Liquids, so genannte Vapes, die bei Jugendlichen derzeit einen Boom erfahren. Mit von der Partie waren neben der durch die Mitarbeiterin der Villa Schöpflin (Zentrum für Suchtprävention) geschulten Testkäuferin, einer 17-jährigen Schülerin, auch zwei Polizeibeamte und eine Mitarbeiterin der Stadtverwaltung.
Obwohl bei keinem der Testkäufe eine volljährige Begleitperson direkt dabei war, gelang es der Minderjährigen, in sechs Fällen problemlos an Rauchware zu gelangen. "Dieses Ergebnis ist einfach nur erschütternd", wird Olga Anselm, die bei der Stadtverwaltung Weil am Rhein für die kommunale Kriminalprävention zuständig ist, in der Mitteilung zitiert.
Nach dem Kauf wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den getesteten Betrieben von den Begleitpersonen auf ihren Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen angesprochen. Eine Belehrung über ihr Fehlverhalten fand ebenso statt und der Kauf wurde rückabgewickelt. "Wir haben uns einige, wirklich billige Ausreden anhören müssen", so Anselm. Verärgert ist sie vor allem, weil sie im Vorfeld auch von Schulsozialarbeitenden gehört habe, dass die E-Zigaretten tatsächlich auch an Weiler Schulen ein Problem darstellen. Der Konsum der Vapes habe stark zugenommen.
"Sogar an Grundschulen sind sie bereits ein Thema", macht Anselm klar. Umso wichtiger seien unangekündigte Kontrollen. Auch wenn bei Verstößen die Stadtverwaltung ein Bußgeldverfahren einleitet, geht es bei diesen Testkäufen in erster Linie nicht um die Bestrafung, sondern darum, das Personal auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes aufmerksam zu machen, so Olga Anselm.
Zwei Hoffnungsträger brachte der Testkauf aber auch hervor. Beide Kioske, bei denen die Minderjährige aufschlug, um nach Tabak zu verlangen, sagten Nein und verwiesen auf das Alter des Mädchens. Unter anderem Özgür Bayram, der den "Weiler Kiosk" am Berliner Platz betreibt. "Ich verkaufe keinen Tabak an Minderjährige. Das Schulzentrum ist nicht weit entfernt und ich möchte die Jugendlichen schützen", sagte er. Und natürlich wolle er auch keine Strafe riskieren. Bayram findet es allerdings bedenklich, dass unter 18-Jährige in Online-Shops ohne Schwierigkeiten fündig werden. "Das ist nicht in Ordnung und müsste viel strenger kontrolliert werden", sagt der Inhaber des "Weiler Kiosks".
Die Stadt weist darauf hin, dass das Jugendschutzgesetz auch Regelungen zu anderen Bereichen wie Alkohol, Glücksspiel, und den Zugang zu bestimmten Veranstaltungen und Medien umfasst.
Kommentare
Liebe Leserinnen und Leser,
die Kommentarfunktion ist aktuell geschlossen, es können keine neuen Kommentare veröffentlicht werden.
Öffnungszeiten der Kommentarfunktion:
Montag bis Sonntag 6:00 Uhr - 00:00 Uhr