Streng geregelte Besitzverhältnisse
1200 JAHRE GRISSHEIM: Die politische Gemeinde hat - einer Regelung von 1904 zufolge - Anteil nicht nur am großen Kirchplatz.
Dietmar Lösch
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NEUENBURG-GRISSHEIM. Als Kuriosum kann die Regelung der Besitzverhältnisse um die Pfarrkirche St. Michael in Grißheim bezeichnet werden. Die Kirchenuhr ist Eigentum der politischen Gemeinde, die Glocken gehören der Pfarrgemeinde.
Von dem großen Kirchplatz, der bis zum Bau des jetzigen Friedhofs 1852 als Friedhof diente, gehört nur ein drei Meter breiter Streifen um das Gotteshaus der Pfarrgemeinde. Der Rest ist Eigentum ...