Streitbarer Pensionär lehnt Strafe ab
Mühsame Verhandlung.
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WEHR/BAD SÄCKINGEN. Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen 75-jährigen Pensionär aus Wehr wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen je 40 Euro verurteilt. Die Bezeichnung Rentner verbat sich der Angeklagte gleich zu Anfang, denn er sei Beamter auf Lebenszeit. Allgemein gestaltete sich die Verhandlung für Richter Rupert Stork recht mühsam, denn sowohl der Angeklagte als auch die 75-jährige Geschädigte sind gebrechliche Herzpatienten und dürfen sich nicht aufregen.
Aber genau das taten sie ausgiebig, so dass der Richter immer wieder die Wogen glätten musste. Zudem war der Angeklagte hörgeschädigt, und sämtliche Zeugen – alle ...