Account/Login

Streit um Rechte am Hochkopflift

Thomas Weinhardt und Katrin Rühe, Eigentümer der Hochkopf-Hütte, wollen Areal ganz nutzen / Verwaltung will Rechte nur verkaufen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Thomas Weinhardt und Katrin Rühe vor d...ie Gemeinde besitzt ein Nutzungsrecht.  | Foto: Michael Krug
Thomas Weinhardt und Katrin Rühe vor dem Hochkopflift. Er steht auf ihrem Grundstück, ein Abbaubeschluss besteht, geschehen ist aber noch nichts. Die Gemeinde besitzt ein Nutzungsrecht. Foto: Michael Krug

TODTMOOS. Thomas Weinhardt und Katrin Rühe sind sauer: Die Eigentümer der Hochkopf-Hütte hatten nach dem Gutachten über den Zustand der Hochkopflifte eigentlich gehofft, dass mit dem Abbau der Anlage auf ihrem Grundstück bald begonnen werde. Dann nämlich wollen die Beiden ihre Hütte sanieren und das Zimmerangebot erweitern. Im Weg steht allerdings ein Nutzungsrecht, dass sich die die Gemeinde Todtmoos auf Teilflächen der Hütte hat eintragen lassen – und laut Schreiben der Bürgermeisterin Jeanette Fuchs auch nur gegen Geld gewillt ist, abzugeben.

Als eine "ziemliche Unverschämtheit" bezeichnet Thomas Weinhardt das Antwortschreiben aus dem Todtmooser Rathaus. Anfang Mai hatte er schriftlich im Rathaus und bei den Gemeinderäten angefragt, "wann der Lift auf unserem Grundstück tatsächlich ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel