Streit um Online-Jetons
Das Münchner Landgericht entscheidet, ob bundesweite Werbung für Internet-Casinos erlaubt ist.
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(dpa). "Dieses Angebot gilt nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein". Wer sich schon über diesen Satz in der Fernsehwerbung gewundert hat, für den könnte ein aktueller Prozess am Landgericht München I interessant sein. Es geht um Online-Glücksspiele – die bislang nur im Norden der Republik legal sind .
Dürfen Online-Casinos bundesweit für sich werben, obwohl sie nur in einem Bundesland erlaubt sind? Diese Frage ist am Montag am Münchner Landgericht verhandelt worden. Die Parteien waren per ...