Streit um kranken Mops beigelegt

Ehepaar verlangte von Hundezüchterin Teil des Kaufpreises zurück – Gericht gibt teilweise Recht.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Möpse, häufig überzüchtet, haben es bisweilen nicht so leicht.   | Foto: Fotolia.com
Möpse, häufig überzüchtet, haben es bisweilen nicht so leicht. Foto: Fotolia.com
INGOLSTADT (dpa). Ronja leidet. Der Mops ist todkrank und muss teure Arzneien nehmen. Seine Besitzer wollten neben einer Teil-Erstattung des Kaufpreises auch das viele Geld für Tierarzt und Medikamente zurückhaben. Vor Gericht bekommen sie teilweise recht.

Für Ronja haben die Hundebesitzer die Erstattung der Hälfte des Kaufpreises erstritten. Das Ehepaar erhält 700 Euro von der Züchterin zurück. Wegen eines Gendefektes sei das fünfjährige Tier "tatsächlich mangelhaft"; und deswegen sei ein Kaufpreisabschlag gerechtfertigt, begründete das Landgericht Ingolstadt sein am Mittwoch verkündetes Urteil. Auf den einige tausend Euro hohen Behandlungskosten für den an Gehirnentzündung erkrankten Mops bleiben die Hundebesitzer aus dem fränkischen Ostheim allerdings sitzen. Diesen Teil der Schadenersatzklage wies das Gericht ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ronja bekommt in Folge der Pug Dog Encephalitis genannten Krankheit seit ihrem zweiten Lebensjahr epileptische Anfälle. Sie ist auf einem Auge blind und läuft schlecht.

In den Augen seiner Besitzer ist der Hund ein Pflegefall. Die kinderlosen Eheleute sind der Überzeugung, dass die Erkrankung ihres Lieblings auf züchterisches Fehlverhalten zurückzuführen ist. Für Tierarztkosten und Medikamente haben die Besitzer nach eigener Aussage an die 15 000 Euro ausgegeben.

Das Gericht unterschied zwischen der Kaufpreisminderung und den krankheitsbedingt angefallenen Tierarztkosten. Was den Kaufpreis betrifft, gestand der Vorsitzende Richter Stefan Schwab der gewerblichen Züchterin keinen Gewährleistungsausschluss zu, wie er bei Hundeverkäufen unter Privatleuten üblich ist. Deshalb gibt es den halben Preis zurück. Anders verhält es sich nach Überzeugung des Gerichts mit den Tierarztkosten. Bei diesem Teil der Klage sei der Züchterin kein Verschulden anzulasten. "Die Züchterin hatte keine Kenntnis und musste auch keine Kenntnis vom Gendefekt haben", so das Gericht. Das zu frühe und zu häufige Decken von Ronjas Mutter habe darauf keinen Einfluss gehabt. Bei der Übergabe des zwei Monate alten Mopses an das Ehepaar sei noch keine Krankheit erkennbar gewesen.

Zu einer der Verhandlungen war auch Deutschlands prominenteste Mopshundebesitzerin, Uschi Ackermann, erschienen. Sie hatte ihren Hund, Sir Henry, mitgebracht, der aber nicht in den Sitzungssaal durfte. "Ich will, dass die Gerechtigkeit siegt", sagte sie und drückte ihrem elf Jahre alten Liebling ein Küsschen auf die Wange. Ronja geht es momentan wieder besser. Frauchen und Herrchen dosieren die zahlreichen Medikamente sparsamer. Dies ändert allerdings nichts daran, dass die Krankheit unheilbar ist und Ronja kein langes Hundeleben beschieden sein dürfte.

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel