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Streiks nur nach Genehmigung des Chefs

Merkwürdige Zustände herrschen im Europäischen Patentamt / Belegschaft ist verängstigt.  

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MÜNCHEN. Versammlungsfreiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte. Garantiert wird es durch Artikel acht des deutschen Grundgesetzes. Kein Arbeitgeber würde hierzulande wagen, daran zu rütteln. Möchte man meinen. Am Mittwoch wollten Beschäftigte ...

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