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Strafrecht

Strafen für sexualisierte Gewalt gegen Kinder werden abgeschwächt

Vor weniger als drei Jahren verschärfte eine Reform die Strafen für sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Jetzt führen Erfahrungen von Polizei und Justiz zu einer neuerlichen Änderung.  

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Das Mindeststrafmaß für die Verbreitung von kinderpornografischem Material soll künftig bei sechs Monaten liegen. Foto: Arne Dedert (dpa)
Das Bundeskabinett hat sich nach Kritik aus der Praxis entschieden, die erst im Juli 2021 in Kraft getretenen neuen strafrechtlichen Bestimmungen zur Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs an Kindern wieder zu ...

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