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Strafbefehl über 1600 Euro bleibt

Nach tödlichem Unfall in Laufenburg / Opfer trifft Mitschuld.  

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LAUFENBURG / BAD SÄCKINGEN. Den Vorwurf der fahrlässigen Tötung eines 70-jährigen Rentners aus Laufenburg bei einem Unfall im Oktober 2009 wollte eine 33 Jahre alte Autofahrerin nicht auf sich sitzen lassen und hatte deshalb Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt. Mit der gestrigen Verhandlung vor dem Amtsgericht Bad Säckingen wurde der Strafbefehl über 1600 Euro aber rechtskräftig.

Zumal nach der Anhörung eines technischen Sachverständigen sahen Staatsanwaltschaft und Gericht zumindest eine Teilschuld der Angeklagten bestätigt. ...

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