Stolpersteine aus dem Weg räumen
Betreuungen sind vor allem Sache von Ehrenamtlichen.
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Marie-Louise Weppler nennt es das größte aller Ehrenämter: "Für Menschen, die krank oder geistig verwirrt sind, da zu sein." Seit gut 15 Jahren kümmert sie sich - als vom Vormundschaftsgericht amtlich bestellte Betreuerin - ehrenamtlich um Frauen. "Eine Aufgabe, die einen manchmal ganz schön mitnimmt." Umso mehr schätzt sie es, dass sie der Betreuungsverein des Sozialdiensts Katholischer Frauen (SKF) dabei unterstützt.
In Freiburg gibt es laut Amtsgericht mehr als 2500 gesetzliche Betreuungen. Das Betreuungsgesetz von 1992 sieht sie vor für einen Volljährigen, der "auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen" kann. Für diese Menschen überträgt das Vormundschaftsgericht an Betreuerinnen und Betreuer entweder das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge oder die Gesundheitsfürsorge oder auch alles zusammen. ...