Steuervorteile für Homoehe
Bundesverfassungsgericht verlangt Ehegattensplitting auch für gleichgeschlechtliche Paare.
Armin Käfer & dpa
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KARLSRUHE/BERLIN. Neuer Rüffel aus Karlsruhe für die Bundesregierung: Der Staat muss Homo-Paaren die Steuervorteile beim Ehegattensplitting gewähren. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hält eine rasche Umsetzung für machbar. Die Opposition reagierte mit Genugtuung auf das Urteil.
Nach Auffassung der Karlsruher Richter sollen auch Schwule und Lesben, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen haben, vom Ehegattensplitting profitieren. Die ...