Account/Login

Steuerfahnder auf dem Münsterplatz

Ein Bratwurstverkäufer auf dem Münstermarkt hat in großem Stil Steuern hinterzogen – und ist womöglich nicht der einzige.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Offenbar sehr lukrativ ist das Geschäft mit der Münsterwurst.   | Foto: ingo schneider
Offenbar sehr lukrativ ist das Geschäft mit der Münsterwurst. Foto: ingo schneider

188 000 Euro hat der Betreiber eines Wurststandes auf dem Münstermarkt allein im Zeitraum von fünf Jahren an Steuern hinterzogen – und zwar Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Das Amtsgericht hatte dem 75 Jahre alten Metzger, der sich im Februar krankheitsbedingt zur Ruhe gesetzt hat, einen Strafbefehl über 500 Tagessätze à 140 Euro – insgesamt über 70 000 Euro – geschickt, den Richter Leipold nun auf 45 000 Euro reduzierte. Nach BZ-Informationen gibt es mindestens einen weiteren Münsterwurstverkäufer, dem die Steuerfahndung auf die Schliche kam.

Weder die Stadtverwaltung noch die Freiburg Wirtschaft, Touristik und Messe (FWTM), die für die Standvergabe auf dem Münstermarkt zuständig ist, wissen bislang von den Steuerhinterziehungen. Laut der "Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen" hat die Justiz die Pflicht, rechtskräftige Entscheidungen – dazu ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel