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BZ-Telefonaktion

Stellen sich die Mütter durch die rückwirkend ausgezahlte Rente wirklich besser?

BZ-TELEFONAKTION zur Rentenreform: Die Mütterrente wird im Herbst rückwirkend ausgezahlt.  

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Schon wieder eine Reform – aber diesmal wird nicht gekürzt.  | Foto: dpa
Schon wieder eine Reform – aber diesmal wird nicht gekürzt. Foto: dpa

Zum 1. Juli sind vieldiskutierte Reformen bei der gesetzlichen Rente in Kraft getreten – unter anderem die sogenannte Mütterrente und die Rente ab 63. Bei unserer Telefonaktion am Donnerstag haben Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Fragen der BZ-Leser beantwortet, die im Zusammenhang mit Neuerungen aufgetaucht sind. Der Informationsbedarf war enorm. Im Folgenden dokumentieren wir exemplarisch die Antworten der Experten.

Ich bin Rentnerin und Mutter und habe Anfang Juli ein Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung bekommen, worin mir eine Erhöhung der Rente mitgeteilt wurde. War das jetzt schon die Erhöhung, die sich aus der neuen Mütterrente ergibt?
Nein. Das Schreiben, das Sie meinen, enthielt lediglich den Hinweis auf die jüngste reguläre Rentenanpassung um plus 1,67 Prozent in den alten Bundesländern. Die neue Mütterrente wird erst in den ...

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