Steinemahlen verboten
Unternehmer sehen sich nach kurzfristiger Gesetzesänderung plötzlich vor Gericht.
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ETTENHEIM/FREIBURG. Was an einen Schildbürgerstreich erinnern mag, soll sich in Ettenheim im Jahre 2002 zugetragen haben: Ein Unternehmer, der beim Erwerb eines Grundstücks baurechtlich dazu verpflichtet worden war, es mit Recyclingmaterial einen Meter hoch aufzufüllen, handelte entsprechend und wurde deshalb per Strafbefehl zur Kasse gebeten. Der Vorwurf: Fahrlässiges, unerlaubtes Betreiben einer genehmigungspflichtigen Anlage.
Der Unternehmer verstand die Welt nicht mehr. 1999 hatte er den vorderen Teil des Grundstücks auffüllen lassen. Dazu hatte er Straßenbauschutt, bestehend aus Asphalt-, Backstein-, Beton-und Sandsteinteilen gesammelt und von einem Recyclingunternehmer aus Ettenheim mittels eines mobilen ...