Statt in Familien in der Unterkunft
Aktionsbündnis gegen Abschiebungen kritisiert Praxis der Unterbringung jugendlicher Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften.
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FREIBURG. Menschenrechtsorganisationen fordern sie schon lange: Die Streichung des Vorbehalts in der UN-Kinderrechtskonvention, den die deutsche Regierung dort 1992 aufgenommen hat. Danach gilt für Flüchtlingsjugendliche in erster Linie das Asylverfahrensgesetz. Mit der Folge, dass der besondere Schutz, der Jugendlichen unter 18 Jahren zusteht, eingeschränkt wird und sie bereits mit 16 als Erwachsene behandelt werden.
Auf diesen Vorbehalt beruft sich nun das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald in einer Auseinandersetzung mit dem Südbadischen Aktionsbündnis gegen Abschiebungen (Saga). Die ...