Stallpflicht gilt weiterhin bis zum 15. März
Das davon betroffene Gebiet ist aber verkleinert worden.
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KREIS EMMENDINGEN (BZ). Das Landratsamt hat am Dienstag die Verfügung erlassen, dass nach dem Auftreten der Geflügelpest die Pflicht für private und gewerbliche Geflügelhalter, ihre Tiere ausschließlich in Ställen unterzubringen, vorläufig bis zum 15. März verlängert wird. Das Gebiet der Stallungspflicht wird allerdings verkleinert: auf einen 500 Meter breiten Streifen entlang des Rheins sowie die Gemeindegebiete von Rheinhausen, Weisweil, Wyhl, Herbolzheim, Kenzingen und Forchheim.
Wie bisher gilt die Verordnung für Halter von Hühnern, Trut-, Perl- und Rebhühnern, Fasanen, ...