Account/Login

Stallpflicht gilt weiterhin bis zum 15. März

  • Mi, 01. Februar 2017
    Kreis Emmendingen

     

Das davon betroffene Gebiet ist aber verkleinert worden.

KREIS EMMENDINGEN (BZ). Das Landratsamt hat am Dienstag die Verfügung erlassen, dass nach dem Auftreten der Geflügelpest die Pflicht für private und gewerbliche Geflügelhalter, ihre Tiere ausschließlich in Ställen unterzubringen, vorläufig bis zum 15. März verlängert wird. Das Gebiet der Stallungspflicht wird allerdings verkleinert: auf einen 500 Meter breiten Streifen entlang des Rheins sowie die Gemeindegebiete von Rheinhausen, Weisweil, Wyhl, Herbolzheim, Kenzingen und Forchheim.

Wie bisher gilt die Verordnung für Halter von Hühnern, Trut-, Perl- und Rebhühnern, Fasanen, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel