Stallpflicht für Vögel im Zoo beendet
Der Schutz vor Vogelgrippeviren bedeutete für den Freundeskreis Schwarzwaldzoo einen großen Aufwand / Jetzt wird aufgeatmet.
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WALDKIRCH. Wegen der Vogelgrippe galt für die Dauer von zehn Wochen, vom 17. November bis 31. Januar, in ganz Baden-Württemberg die Vorschrift "Stallpflicht für Geflügel". Die mehr als 20 Vogelarten im Schwarzwaldzoo Waldkirch haben diese Zeit gut überstanden. Nach der neuen Risikobewertung ist der Schwarzwaldzoo von der Stallpflicht nicht mehr betroffen. Die Tiere dürfen nun wieder in ihre angestammten Volieren umziehen.
Die Gefahr der Übertragung der hochpathogenen Vogelgrippeviren ist noch nicht gebannt. In einem 500 Meter breiten Streifen entlang der Donau, des Rheins und des Neckars sowie in den Kreisen Konstanz, Bodenseekreis, Ravensburg, Biberach und Sigmaringen müssen ...