Stalker im Liebeswahn: Freispruch und keine Einweisung in Psychiatrie
Seit fünf Jahren terrorisiert ein Stalker eine Elzacherin. Doch das Landgericht Freiburg spricht ihn frei – schuldunfähig wegen krankhaften Liebeswahns. Aber in die Psychiatrie muss er nicht.
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Die Elzacherin leidet seit fünf Jahren unter zahlreichen SMS und Anrufen des 25-Jährigen. In einer Strafverhandlung am Landgericht Freiburg stellte sich jetzt heraus, dass er wahnhaft davon überzeugt ist, dass sie ihn liebe. Aufgrund dieser als Erkrankung eingestuften Ansicht fruchteten bislang weder das am 18. Mai 2010 vom Amtsgericht Emmendingen verhängte Kontaktverbot nach dem ...