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Stählerne Pfeife auf Mahlberger Kreisel darf bleiben

Verwaltungsgericht Freiburg gibt dem Widerspruch der Stadt Mahlberg gegen eine Beseitigungsverfügung des Ortenaukreises statt.  

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MAHLBERG/FREIBURG. Die Stadt Mahlberg muss die stählerne Pfeife auf dem Kreisel am südlichen Stadteingang nicht demontieren. Das Verwaltungsgericht Freiburg erklärte den Widerspruch der Stadt gegen eine Beseitigungsverfügung des Ortenaukreises für rechtens. Diesen Tenor des Urteils bestätigte Klaus Döll, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, am Donnerstag auf Anfrage der BZ. Die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts unter Vorsitz des Verwaltungsgerichtspräsidenten Jens Michaelis war nach einem Anhörungstermin am Mittwoch in Mahlberg zu diesem Urteil gekommen.

Bis zur Urteilsbegründung, die in den nächsten Tagen den Beteiligten zugestellt werden soll, bleibt allerdings die Frage offen, ob das Landratsamt Ortenaukreis die nächste Instanz anrufen wird, oder das Gericht die ...

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