Stadtrecht dank Staatsanwalt
Vor 60 Jahren: Belege der historischen Stadtrechte führen 1949 zur Wiedererlangung der Bezeichnung "Stadt Elzach"
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ELZACH. Es war einer der seltenen freudigen Tage der düsteren Nachkriegsjahre, als am 21. Juli 1949 Bürgermeister Adolf Rapp in Anwesenheit des badischen Ministerpräsidenten Leo Wohleb aus der Hand des Innenministers Alfred Schühly die Urkunde über die Wiederverleihung der Bezeichnung "Stadt" im Bürgersaal des Rathauses entgegennahm.
Wie viele Kleinstädte Badens wollte auch Elzach nicht länger auf sein historisches Stadtrecht verzichten. Bereits die Badische Gemeindeordnung von 1921 hatte das Recht die Bezeichnung "Stadt" zu führen, neu festgesetzt. Danach waren nur Gemeinden mit mehr als 15 ...