Rechtsanspruch
Stadt Weil am Rhein sucht Betreuungskräfte für ihre Schulen
Die Weiler Stadtverwaltung sucht für die Kinderbetreuung Mitarbeitende in den Schulen. Der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung wirft seine Schatten voraus.
Fr, 1. Nov 2024, 8:00 Uhr
Weil am Rhein
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Mit dem Start des Schuljahres 2026/2027 ist es so weit: Dann besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Die Weiler Stadtverwaltung hat auf diese gesetzliche Vorgabe längst reagiert. Die Umsetzung des Rechtsanspruches bringe "Herausforderungen mit sich beim Personal, bei der Infrastruktur und Qualität", heißt es in einer Mitteilung aus dem Rathaus.
Viele Grundschulkinder verbringen vor und nach dem Unterricht teilweise mehrere Stunden in der Betreuung der Verlässlichen Grundschule, Flexiblen Nachmittagsbetreuung oder dem Hort des Familienzentrums Wunderfitz. In der Flexiblen Nachmittagsbetreuung werden laut Stadtverwaltung rund 130 Kinder betreut. Beim Betreuungsangebot der Verlässlichen Grundschule sind knapp 530 Grundschulkinder an Bord. Tendenz steigend.
"Der Bedarf im Betreuungsbereich wächst", wird Miriam Aberer zitiert, die sich als pädagogische Gesamtleitung im Rathaus um die Koordination aller Angebote und deren Ausbau kümmert. "Es gilt den Eltern eine qualitativ hochwertige Betreuung und Bildung ihrer Kinder anzubieten." Daher werde nächstes Jahr ein Konzept zur Kinderbetreuung an Grundschulen erstellt.
Eine tragende Rolle spielen auch die Räumlichkeiten
Die Stadt Weil am Rhein setze auf mehrere Optionen und ein breites Angebot. So sei mittelfristig der Ausbau von Grundschulen zu Ganztagsschulen das Ziel. Hier stehe "die Stadtverwaltung in enger Absprache mit den betroffenen Schulen." Um Betreuungsplätze bereitzustellen, sei Personal nötig. "Um den Bedürfnissen gerecht zu werden, ist es uns ein Anliegen, unsere Kräfte, welche keine pädagogischen Vorkenntnisse haben, fortlaufend durch Weiterbildungen zu schulen", wird Aberer zitiert. Die Stadtverwaltung habe kürzlich einen pädagogischen Basiskurs als Inhouseschulung mit dem Institut für Krankenhaus und Sozialmanagement (IKS) in Zell veranstaltet.
Eine tragende Rolle spielten auch die Räumlichkeiten, "Denn die Kinder sollen ausreichend Raum finden, um zur Ruhe zu kommen, sich zu bewegen und Zeit für soziale Interaktion haben." Daher würden die Räume auf ihre Tauglichkeit geprüft. Die Entwicklungen und damit einhergehenden Veränderungen erforderten von allen Beteiligten Offenheit, Flexibilität und Motivation für Neues. "Nur so schaffen wir gute Voraussetzungen, um den Blick für das Wesentliche nicht aus den Augen zu verlieren."
Der Anspruch tritt am 1. August 2026 in Kraft
Mit dem Rechtsanspruch will der Gesetzgeber Kinder ganztags unterstützen und Eltern eine bessere Vereinbarung zwischen Familie und Beruf ermöglichen. Der Anspruch darauf tritt am 1. August 2026 in Kraft und richtet sich zunächst an die erste Klassenstufe. In den Folgejahren wird er um jeweils eine Klasse erweitert, so dass 2029 der Bedarf aller Grundschulkinder gedeckt ist.
Weil der Bedarf an Betreuungspersonal steigt, ist die Stadt auf der Suche nach Arbeitskräften. Die Arbeit in der Grundschule umfasst die Betreuung der Schulkinder. Sei es bei der Hausaufgabenunterstützung, Aufsicht auf dem Schulhof oder Begleitung zum Mittagstisch. Die tägliche Arbeitszeit von Montag bis Freitag geht von 12 bis 14 Uhr.
Die Teams in Weil am Rhein und Haltingen suchen Verstärkungen. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Auskunft erteilt Miriam Aberer unter 07621/704132 oder per E-Mail an [email protected].
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