Verwaltungsgerichtshof lässt keine Berufung zu
Stadt verliert auch Penny-Klage
Keinen Erfolg hat die Stadt Emmendingen mit dem Versuch, Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts einzulegen, das den Penny-Markt in Teningen für zulässig erklärt.
So, 9. Jan 2011, 18:30 Uhr
Emmendingen
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Nun ist es ganz wasserdicht: Auch mit der Klage gegen die Zulässigkeit des längst errichteten Penny-Marktes in Teningen hat die Stadt Emmendingen keinen Erfolg. Jüngst hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den städtischen Antrag zurückgewiesen, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zuzulassen; jenes hatte die Zulässigkeit des Marktes auf dem Teninger Franzosenareal bejaht. Und dieser Beschluss ist unanfechtbar.
Die Mannheimer Verwaltungsrichter haben, wie schon in ihrem Beschluss im vorläufigen Verfahren zum Lidl-Markt, darauf abgehoben, dass in Teningen ein Versorgungsdefizit in Sachen Lebensmitteln bestehe. Selbst wenn es sich bei Penny um einen großflächigen Betrieb handeln ...