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Verwaltungsgerichtshof lässt keine Berufung zu

Stadt verliert auch Penny-Klage

Keinen Erfolg hat die Stadt Emmendingen mit dem Versuch, Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts einzulegen, das den Penny-Markt in Teningen für zulässig erklärt.  

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Penny-Markt darf bleiben: Die VGH-Richter ließen keine Berufung zu.  | Foto: Sylvia-Karina Jahn
Penny-Markt darf bleiben: Die VGH-Richter ließen keine Berufung zu. Foto: Sylvia-Karina Jahn

Nun ist es ganz wasserdicht: Auch mit der Klage gegen die Zulässigkeit des längst errichteten Penny-Marktes in Teningen hat die Stadt Emmendingen keinen Erfolg. Jüngst hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den städtischen Antrag zurückgewiesen, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zuzulassen; jenes hatte die Zulässigkeit des Marktes auf dem Teninger Franzosenareal bejaht. Und dieser Beschluss ist unanfechtbar.

Die Mannheimer Verwaltungsrichter haben, wie schon in ihrem Beschluss im vorläufigen Verfahren zum Lidl-Markt, darauf abgehoben, dass in Teningen ein Versorgungsdefizit in Sachen Lebensmitteln bestehe. Selbst wenn es sich bei Penny um einen großflächigen Betrieb handeln ...

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