Stadt sichert sich Vorkaufsrecht
Verwaltung würde Bereich beim Rheinschloss gerne aufwerten / Nur möglich bei einem Verkauf der Grundstücke.
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BAD SÄCKINGEN. Eine besondere Satzung hat der Bad Säckinger Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag beschlossen. Sie sichert der Stadt ein Vorkaufsrecht für Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Waldshuter Straße". "Ich habe Stadtbaumeister Michael Rohrer darum gebeten, mir zu sagen, wo im Stadtgebiet wir es uns ernsthaft überlegen sollten, ein Vorkaufsrecht auszuüben", erklärte Bürgermeister Alexander Guhl den Anlass für die Satzung.
Der Bahnhofsbereich werde in dieser Hinsicht als sinnvoll erachtet, damit dort städtebaulich gegebenenfalls etwas bewegt werden könnte. ...