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Stadt sichert sich Vorkaufsrecht

Verwaltung würde Bereich beim Rheinschloss gerne aufwerten / Nur möglich bei einem Verkauf der Grundstücke.  

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So kann sich die Stadt künftig die Beb...zung das Vorkaufsrecht gesichert hat.   | Foto:  Stadt Bad Säckingen
So kann sich die Stadt künftig die Bebauung in dem Bereich vorstellen, für den sie sich nun mit einer besonderen Satzung das Vorkaufsrecht gesichert hat. Foto:  Stadt Bad Säckingen

BAD SÄCKINGEN. Eine besondere Satzung hat der Bad Säckinger Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag beschlossen. Sie sichert der Stadt ein Vorkaufsrecht für Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Waldshuter Straße". "Ich habe Stadtbaumeister Michael Rohrer darum gebeten, mir zu sagen, wo im Stadtgebiet wir es uns ernsthaft überlegen sollten, ein Vorkaufsrecht auszuüben", erklärte Bürgermeister Alexander Guhl den Anlass für die Satzung.

Der Bahnhofsbereich werde in dieser Hinsicht als sinnvoll erachtet, damit dort städtebaulich gegebenenfalls etwas bewegt werden könnte. ...

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